Grundsätzlich darf jeder volljährige Mensch in Deutschland spenden. Da aber jede Blutspende einen Eingriff in den Körper darstellt, darf die Gesundheit des Spenders nicht gefährdet werden. Um als
Spender zugelassen zu werden, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Richtlinie zum Transfusionsgesetz wurde geändert. Dadurch ist die Identität des Spenders eindeutig festzustellen.
Eine eindeutige Identifiktation des Spenders ist für die Sicherheit des Tranfusionsempfängers aber auch für die Untersuchungsbefunde des Blutspenders unerlässlich. Die Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben ist ein weiterer Schritt um die sichere Blutversorgung in Deutschland aufrecht zu erhalten. Wir bitten an dieser Stelle um Verständnis. Darum bringen sie bitte zur Blutspende Ihren Personalausweis oder Führerschein mit.
Ihre tatsächliche Spendentauglichkeit wird vor Ort durch einen Fragebogen und im Gespräch mit einem Arzt des Blutspendedienstes sowie durch die Untersuchung von Puls, Temperatur und Hämoglobin-Wert (Roter Blutfarbstoff) festgestellt.
Jede Spende durchläuft eine Laboruntersuchung, bevor sie in Verkehr gebracht wird. Dabei wird sie auf Hepatitis, Syphilis und Leberwerte geprüft. Auch Blutgruppe und Rhesusfaktor werden festgestellt.